Blomberg (seh). Im Fall des angeklagten Bestatters aus Blomberg hat das Amtsgericht am Mittwoch noch kein Urteil gefällt. Vielmehr soll nun ein Gutachter klären, ob die Erklärung des Angeklagten, die Etiketten auf den Urnen hätten sich durch die Sonneneinstrahlung im Fahrzeug gelöst und dies habe zur Verwechslung geführt, haltbar ist oder nicht. Ein Termin für die Fortsetzung der Verhandlung steht nach Angaben des Amtsgerichtes nicht fest.
Am ersten Prozesstag wurden nach der Verlesung der Anklage vier Zeugen gehört. Darunter waren laut Auskunft der Amtsgerichtsleiterin Petra Borgschulte zwei Mitarbeiter des beteiligten Krematoriums, in welchem beide Toten verbrannt wurden, eine beteiligte Pastorin und ein vom Urnentausch betroffener Familienangehöriger. Ein weiterer Familienangehöriger sagte den Termin im Vorfeld ab und soll nun am zweiten Verhandlungstag vor Gericht aussagen. Außerdem sollen auch der Sohn und die Ehefrau des Bestatters vor Gericht aussagen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-Jährigen Störung der Totenruhe vor. Der Bestatter soll die Urnen jeweils im falschen Grab beigesetzt haben. Um dies zu vertuschen, soll er die Etiketten auf den Urnen vertauscht haben. Vertreten wird der Angeklagte von Rechtsanwalt Jürgen Bogner aus Blomberg.