Bielefeld/Paderborn. Es ist ein sehr trauriges Kapitel. Fast 800.000 Kinder und Jugendliche waren von 1949 bis 1975 in Deutschland in Heimen untergebracht. Viele von ihnen wurden dort geschlagen, ausgebeutet und sexuell missbraucht. Nach zähen Verhandlungen wurden 2012 auf Bundesebene zwei Fonds geschaffen, aus denen die Opfer entschädigt werden können. Außerdem zahlen die großen christlichen Kirchen Geld an Personen, die in ihren Heimen "sexualisierter Gewalt" ausgesetzt waren. Doch diesbezüglich gibt es Unterschiede.
Es war ein langes und aus Sicht der Betroffenen manchmal unwürdiges Gezerre, bis sich der "runde Tisch" in Berlin auf die Modalitäten geeinigt hatte. Bis zum 31. Dezember 2014 können betroffene ehemalige Heimkinder bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen Rentenersatz- und Sachleistungen aus dem Fonds "Heimerziehung West" beantragen.
Das Hilfesystem für die Opfer
- Der Fonds "Heimerziehung West" unterstützt Personen, die 1949 bis 1975 in Heimen waren. Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fonds wird vom Bund sowie den Ländern und den Kirchen zu je einem Drittel finanziert.
- Der Fonds "Heimerziehung in der DDR" unterstützt Personen, die von 1949 bis 1990 auf DDR-Gebiet in Heimen lebten. 40 Millionen Euro vom Bund und den ostdeutschen Ländern stehen hier zur Verfügung.
- Zudem zahlen die Kirchen Entschädigung an Opfer sexuellen Missbrauchs.
Für NRW wurden zwei Anlaufstellen geschaffen. Eine beim Landschaftsverband Rheinland in Köln, die andere beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster. Nach Auskunft des zuständigen LWL-Referatsleiters Andreas Lehm-kuhl haben in Münster bislang 556 Männer und 434 Frauen Ansprüche als ehemalige Heim-kinder gemeldet. Mit ihnen habe man in 477 Fällen Vereinbarungen über Rentenersatzleistungen (3,55 Millionen Euro) sowie 735 Folgeschadenregulierungen (1,5 Millionen Euro) getroffen. Während aufgrund von Folgeschäden diverse Sachleistungen, wie zum Beispiel Hörgeräte, Kühlschränke oder eine Therapie finanziert werden können, beruhen die Rentenersatzleistungen darauf, dass nicht mehr schulpflichtige Jugendliche in den Heimen unentgeltlich oder zu Hungerlöhnen schuften mussten. Ihnen werden nachträglich 300 Euro pro Monat gezahlt.
Die Bearbeitung der Anträge beim LWL dauert drei bis vier Monate. Etliche Daten müssten jeweils abgeglichen werden. "Das nimmt einige Zeit in Anspruch", sagt Lehmkuhl. Immerhin sei der Fonds "Heimerziehung West" "liquide", der Fonds "Heimerziehung in der DDR" hingegen "hängt nach", weil in den neuen Bundesländern viel mehr Anträge als erwartet eingegangen seien.
Neben dem Bund und den Ländern finanzieren die beiden großen christlichen Kirchen ein Drittel des Fonds "Heimerziehung West". Die katholischen Bistümer haben seit März 2011 zudem damit begonnen, ehemaligen Heimkindern, die sexuell missbraucht wurden, Geld zu zahlen. "Viele Betroffene, die heute oftmals zwischen 60 und 80 Jahre alt sind, wissen gar nicht, dass sie Ansprüche bei zwei Stellen geltend machen können", sagt Manfred Frigger, Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Paderborn. Bislang hätten hier 89 Personen Anträge gestellt, bei 49 davon seien diese anerkannt worden und hätten zu Entschädigungen zwischen 1.000 und 8.000 Euro für die erlittene sexuelle Gewalt geführt. In Einzelfällen, wo der Missbrauch jahrelang dauerte, habe man auch eine fünfstellige Summe gezahlt, berichtet Frigger.
Nach seinen Worten konnten 37 Anträge nur deshalb nicht anerkannt werden, weil die Opfer zum Beispiel in Heimen evangelischer Trägerschaft missbraucht wurden. Dann ist die evangelische Kirche zuständig. Doch die beiden evangelischen Landeskirchen in Westfalen und Lippe konnten sich bisher nicht auf ein Verfahren einigen. Zahlreiche Abstimmungen auch mit der Diakonie seien notwendig gewesen, sagt Andreas Duderstedt, Sprecher der Evangelischen Kirche von Westfalen. Nach einem internen Entwurf, der dieser Zeitung vorliegt, sollen im Bereich der beiden genannten Landeskirchen Opfern sexualisierter Gewalt jeweils pauschal 5.000 Euro zuerkannt werden. In Kürze sollen dazu Einzelheiten bekanntgegeben werden.
Die Hannoversche Landeskirche zeigt sich großzügiger. Bereits Ende Juli hatte sie nach Informationen dieser Zeitung 33 Opfer sexualisierter Gewalt entschädigt, neun davon erhielten mehr als 20.000 Euro. Die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz muss sich aber auch der Staat stellen. Wer in Heimen öffentlicher Trägerschaft missbraucht wurde, erhält heute für das dort erlittene Leid keinen Cent.