Porta Westfalica/Bielefeld. Ein heute dreijähriges Kind im Kreis Minden-Lübbecke wird eines Tages mit der Erkenntnis leben müssen, dass sein Erzeuger sowohl sein Vater als auch sein Großvater, seine Mutter gleichzeitig seine Schwester ist. Seit gestern geht es vor der I. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts um den jahrelangen sexuellen Missbrauch, den der 58-jährige Manfred S. (Namen aller Betroffenen geändert) aus Porta Westfalica an seinen beiden leiblichen Töchtern begangen haben soll. Ihm droht neben einer langjährigen Haftstrafe auch die unbefristete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
In der Zeit vom 26. Oktober 2003 bis zum 31. Mai 2012 soll sich der Angeklagte in 112 Fällen massiv an seiner bei Beginn der Übergriffe zwölfjährigen Tochter Petra vergangen haben. Einer davon führte zur Zeugung eines Kindes. Auch an seiner jüngeren Tochter Sonja soll sich Manfred S. zweimal vergriffen haben. Tatorte waren die Wohnungen der Familie in Porta Westfalica. Die Anklageschrift enthält Vorwürfe des Beischlafs zwischen Verwandten, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Erst nach vierstündiger Verhandlung und nachdem Verteidiger Martin Lindemann seinem Mandanten unter vier Augen die Ausweglosigkeit seiner Situation vor Augen geführt hatte, kam das erlösende Geständnis. "Ja, die Anklage stimmt in vollem Umfang", antwortete S. auf die Frage des Vorsitzenden Richters Wolfgang Korte.
"Wie kann das denn gehen"
Bis dahin hatte der Vater von vier Kindern alle Vorwürfe bestritten: "Ich werde keine Aussage machen, außer dass ich es nicht gewesen bin." Selbst die Tatsache, dass durch einen DNA-Test seine Vaterschaft an dem Kind eindeutig bewiesen ist, versuchte S. zuerst zu leugnen. Der Vorsitzende erstaunt: "Wie kann das denn gehen?"Die belastenden Aussagen Petras hatte S. anfangs als Racheakt und als eine Art Komplott der Tochter, ihres Lebensgefährten und dessen Familie bezeichnet. Petra hatte sich diesem Personenkreis offenbart und sogar im Internet verbreitet, dass ihr Kind von ihrem eigenen Vater stammt.
Zum Sinneswandel des Angeklagten dürfte auch die Abmachung beigetragen haben, die im Rahmen eines sogenannten Deals zwischen den Prozessbeteiligten getroffen und protokolliert wurde. Das Gericht stellte S. eine Haftstrafe von mindestens sieben und höchstens achteinhalb Jahren in Aussicht, ein umfassendes Geständnis vorausgesetzt. Die Frage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt bis zum Urteil offen.