Ab dem 31. März müssen neue Automodelle über den automatischen Notruf eCall verfügen. Eine Nachrüstung schreibt der Gesetzgeber nicht vor, sie kann aber sinnvoll sein. Mit sogenannten Unfallmeldesteckern können Autofahrer ein Notrufsystem auch im Gebrauchtwagen nutzen.
eCall wird Pflicht
So lässt sich ein Notrufsystem im Auto nachrüsten