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Nicht alles akzeptieren
Wie Mieter überhöhte Abschlagsforderungen anfechten

Vertragsabschluss für die neue Mietwohnung nur mit hoher Abschlagszahlung? Nicht alles müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher gefallen lassen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Vertragsabschluss für die neue Mietwohnung nur mit hoher Abschlagszahlung? Nicht alles müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher gefallen lassen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Der Vormieter will sein Inventar beim Auszug nicht mitnehmen, verlangt dafür aber eine stattliche Ablösesumme? Ist die Höhe nicht gerechtfertigt, können sich Nachfolger rechtlich zur Wehr setzen.

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