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Seit Januar 2025
Neue Regel: Vermieter müssen E-Rechnungen empfangen können

Ab dem 1. Januar 2025 sind Vermieter verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. - © Silas Stein/dpa
Ab dem 1. Januar 2025 sind Vermieter verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. (© Silas Stein/dpa)

Vermieterinnen und Vermieter müssen seit diesem Jahr elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Wie sie die Vorgaben am Ende konkret umsetzen, bleibt aber ihnen überlassen.

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