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5 Regeln zur Krankmeldung, die Sie kennen sollten

Amelie Breitenhuber

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Ein Spaziergang an der frischen Luft, obwohl man krankgeschrieben ist? Auch wenn sich manche dabei unwohl fühlen, verboten ist das nicht. - © Christin Klose/dpa-tmn
Ein Spaziergang an der frischen Luft, obwohl man krankgeschrieben ist? Auch wenn sich manche dabei unwohl fühlen, verboten ist das nicht. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Hals kratzt, Nase läuft, Kopf brummt: An Arbeit ist heute nicht zu denken. Gerade in Herbst und Winter kommen Beschäftigte häufig nicht um eine Krankmeldung herum. Diese Regeln sollten Sie kennen.

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