Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Zählt Umziehen und Duschen im Betrieb zur Arbeitszeit?

veröffentlicht

  • 0
Ist das noch Arbeitszeit? Wer nach der Arbeit im Betrieb duscht, muss die Zeit unter bestimmten Umständen vergütet bekommen. - © Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-tmn
Ist das noch Arbeitszeit? Wer nach der Arbeit im Betrieb duscht, muss die Zeit unter bestimmten Umständen vergütet bekommen. (© Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-tmn)

Arbeitskleidung ablegen, duschen, die eigenen Klamotten anziehen: Das kann schon mal eine Zeit lang dauern. Bei der Frage, ob das als Arbeitszeit bezahlt werden muss, kommt es auf die Details an.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.