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Was tun, wenn jemand auf Ihre Rechnung im Netz shoppt?

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Ist man unbemerkt Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden, sollte als erstes Anzeige bei der Polizei gestellt werden. - © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn
Ist man unbemerkt Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden, sollte als erstes Anzeige bei der Polizei gestellt werden. (© Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)

Bezahldienste, Onlineshops oder andere Unternehmen buchen Geld für Waren oder Dienstleistungen ab, die Sie niemals bestellt haben? Dann sollten Sie schnell handeln, bevor der Schaden noch größer wird.

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