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Mobilfunkanbieter dürfen nach Kündigung nicht tricksen

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Unerwünschte Werbung? Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen vermeintlich offenen Fragen konkret benennen. - © Jens Büttner/dpa/dpa-tmn
Unerwünschte Werbung? Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen vermeintlich offenen Fragen konkret benennen. (© Jens Büttner/dpa/dpa-tmn)

Gekündigt ist gekündigt. Sollte man meinen. Ist auch so. Trotzdem versuchen Firmen, verflossene Kunden zu verunsichern und zum Bleiben zu bewegen. Auch mit unlauteren Mitteln, wie dieses Urteil zeigt.

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