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Oberlandesgericht München

Urteil: Unterhaltspflicht kennt keine Ausreden

Zum Wohle des Kindes: Eltern haben eine besondere Verantwortung für den Unterhalt ihrer Kinder und daher auch eine «gesteigerte Unterhaltspflicht». Somit sind auch Nebeneinkünfte zu berücksichtigen. - © Hendrik Schmidt/dpa/dpa-tmn

Zählt nur der Erstjob für die Unterhaltshöhe? Das dachte eine Frau. Doch ein Gericht sah das anders. Das Urteil könnte Auswirkungen auf viele Familien haben.

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