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Rehabilitation

Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Homosexuelles Paar - © Foto: Manuel Lopez/KEYSTONE/dpa

Menschen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden, sind durch ein neues Gesetz strafrechtlich rehabilitiert. Und ihnen steht eine Entschädigung zu, die sie beim Bundesamt für Justiz beantragen können.

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