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Auch außerhalb der Wohnung

Hausratversicherung schützt verschlossene Sachen im Freibad

Versicherung bei Diebstahl - © Foto: Jens Büttner

Eine Hausratsversicherung schützt auch dann, wenn sich die Wertgegenstände kurzzeitig außerhalb der Wohnung befinden. Für den Aufenthalt im Freibad bedeutet dies, dass in abschließbaren Schließfächern aufbewahrte Gegenstände mitversichert sind.

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