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Bundesfinanzhof stellt klar

Finanzamt darf Steuerbescheid-Fehler nicht immer berichtigen

Den Steuerbescheid gut unter die Lupe nehmen - © Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Auch im Finanzamt passieren Fehler. Dürfen die dann nachträglich noch berichtigt werden? Die Antwort des Bundesfinanzhofs: nicht immer.

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