Gutschein statt Geld - damit will sich ein Käufer von Tickets für ein Konzert von Peter Maffay nicht zufriedengeben. Er beruft sich auf sein Widerrufsrecht. Doch das höchste europäische Gericht widerspricht.
Event abgesagt
EuGH: Eingeschränktes Widerrufsrecht bei Konzerttickets