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Bescheid bestandskräftig?
Steuererklärung: Eingabefehler sind nicht immer änderbar

Tippfehler bei der Steuererklärung unterlaufen? Dann lassen Sie den Fauxpas besser zeitnah korrigieren. - © Christin Klose/dpa-tmn
Tippfehler bei der Steuererklärung unterlaufen? Dann lassen Sie den Fauxpas besser zeitnah korrigieren. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Bei der Erstellung einer Steuererklärung können schon mal Fehler passieren. Ist der Steuerbescheid auf dieser Grundlage bereits bestandskräftig, ist eine nachträgliche Änderung nicht immer möglich.

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