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Nachbarschaftskonflikt
Urteil: Schwenkbare Kamera am Haus ist unzulässig

Ob sie vor Einbrüchen schützt? Die Überwachungskamera darf nur das eigene Grundstück überwachen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Ob sie vor Einbrüchen schützt? Die Überwachungskamera darf nur das eigene Grundstück überwachen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Eine Überwachungskamera auf dem eigenen Grundstück ist in Ordnung. Was aber, wenn die Kamera schwenkbar ist und auch das Nachbargrundstück filmen könnte? Eindeutig nein, urteilt ein Gericht.

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