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Steuer-Tipp für Firmenwagen
Fahrtenbuch führen: Was der Fiskus nicht akzeptiert

Wer seinen Firmenwagen privat nutzt, muss dies in der Steuer angeben und entweder ein korrekt geführtes Fahrtenbuch führen oder die Ein-Prozent-Regelung nutzen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Wer seinen Firmenwagen privat nutzt, muss dies in der Steuer angeben und entweder ein korrekt geführtes Fahrtenbuch führen oder die Ein-Prozent-Regelung nutzen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Sie fahren Ihren Dienstwagen auch privat? Und Sie dachten, eine Excel-Tabelle als Fahrtenbuch sei professionell und problemlos? Weit gefehlt.

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