Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Gericht weist Klage ab
Suizidversuch: Unfallversicherer muss nicht leisten

Ein Suizidversuch schließt die Leistung durch einen Unfallversicherer in der Regel aus. - © Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn
Ein Suizidversuch schließt die Leistung durch einen Unfallversicherer in der Regel aus. (© Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn)

Bei einem Suizidversuch schwer verletzt? Dann können Betroffene nicht auf Leistungen ihrer privaten Unfallversicherung hoffen. Das musste jüngst eine Klägerin erfahren, die vor Gericht scheiterte.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.