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Halloween-Schäden? Oft schützt die Privathaftpflicht

Streiche sind bei Kindern an Halloween sehr beliebt. Entstehen dabei Schäden, ist die Privathaftpflichtversicherung die erste Anlaufstelle. - © Arne Dedert/dpa/dpa-tmn
Streiche sind bei Kindern an Halloween sehr beliebt. Entstehen dabei Schäden, ist die Privathaftpflichtversicherung die erste Anlaufstelle. (© Arne Dedert/dpa/dpa-tmn)

Der Streich ging nach hinten los: Hat die Zahnpasta unter der Türklinke bleibenden Schaden angerichtet, müssen Verursacher dafür aufkommen - oder eben ihre Versicherungen. Welche wann greift.

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