Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Auf Rolltreppe verletzt
Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

Von Verkehrsbetrieben kann nicht verlangt werden, dass die Zugänge zu den U-Bahnhöfen jederzeit so laubfrei sind, wie auf diesem Bild. - © Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn
Von Verkehrsbetrieben kann nicht verlangt werden, dass die Zugänge zu den U-Bahnhöfen jederzeit so laubfrei sind, wie auf diesem Bild. (© Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)

Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.