Wer seinen Dienstwagen mit E-Motor gelegentlich zu Hause lädt, kann die dadurch entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Spielt der Arbeitgeber nicht mit, muss es die Steuererklärung richten.
Eigenen Strom genutzt?
Private Ladekosten für Dienstwagen steuerlich absetzen
