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Eigenen Strom genutzt?
Private Ladekosten für Dienstwagen steuerlich absetzen

Schon gewusst? Stromkosten, die Beschäftigten entstehen, wenn sie ihr E-Auto daheim laden, kann der Arbeitgeber grundsätzlich steuerfrei erstatten. - © Andrea Warnecke/dpa-tmn
Schon gewusst? Stromkosten, die Beschäftigten entstehen, wenn sie ihr E-Auto daheim laden, kann der Arbeitgeber grundsätzlich steuerfrei erstatten. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Wer seinen Dienstwagen mit E-Motor gelegentlich zu Hause lädt, kann die dadurch entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Spielt der Arbeitgeber nicht mit, muss es die Steuererklärung richten.

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