Hat sich Ihr Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung vertan? Dann sollten Sie ihm die Fehler besser zügig anzeigen. Verschlafen Sie die Frist, ist Ihr Anspruch auf Korrektur dahin.
Nach 12 Monaten ist Schluss
Einwände gegen Betriebskostenabrechnung? Frist beachten!
