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Nach 12 Monaten ist Schluss
Einwände gegen Betriebskostenabrechnung? Frist beachten!

Rechtzeitig abgerechnet, oder nicht? Vermieter haben zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums höchstens zwölf Monate Zeit. - © Andrea Warnecke/dpa-tmn
Rechtzeitig abgerechnet, oder nicht? Vermieter haben zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums höchstens zwölf Monate Zeit. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Hat sich Ihr Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung vertan? Dann sollten Sie ihm die Fehler besser zügig anzeigen. Verschlafen Sie die Frist, ist Ihr Anspruch auf Korrektur dahin.

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