Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Nicht immer, aber manchmal
Pflege im Ausland: Erbschein bleibt Sache deutscher Gerichte

Hohe Pflegekosten treiben manche Familien dazu, pflegebedürftige Angehörige im Ausland unterzubringen. - © Marijan Murat/dpa/dpa-tmn
Hohe Pflegekosten treiben manche Familien dazu, pflegebedürftige Angehörige im Ausland unterzubringen. (© Marijan Murat/dpa/dpa-tmn)

Wer Angehörige im Ausland pflegen lässt, muss damit rechnen, dass nach deren Tod ausländische Nachlassgerichte für Erbangelegenheiten zuständig sind. Das trifft aber nicht immer zu.

LZplus Herbst-Deal

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.