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Wartezeit nach der Schule?
Waisenrente: Auch in Übergangszeiten besteht Anspruch

Der Anspruch auf eine gesetzliche Waisenrente verlängert sich maximal bis zum 27. Geburtstag, sofern Waisen einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst nachgehen. - © Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Der Anspruch auf eine gesetzliche Waisenrente verlängert sich maximal bis zum 27. Geburtstag, sofern Waisen einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst nachgehen. (© Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Ein volljähriges Waisenkind kann weiterhin Anspruch auf Waisenrente haben. Das gilt sogar für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsstationen - zumindest unter gewissen Umständen.

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