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Räum- und Streupflicht
Winterdienst: Was Mieter und Eigentümer wissen müssen
| von Christoph Jänsch

Wer für Winterdienste wie Räumen, Streuen oder Eiszapfen-Beseitigung Dienstleister beauftragt, kann die Kosten dafür regelmäßig von der Steuer absetzen. - © Kristin Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Wer für Winterdienste wie Räumen, Streuen oder Eiszapfen-Beseitigung Dienstleister beauftragt, kann die Kosten dafür regelmäßig von der Steuer absetzen. (© Kristin Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Auf Deutschen Straßen und Fußwegen wird es wieder glatt. Schneefälle und winterliche Temperaturen sorgen mancherorts für Gefahr. Oft sind Mieter und Eigentümer in der Pflicht, diese zu beseitigen.

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