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Entscheidung obliegt Finanzamt
Verspätete Steuererklärung: Nicht immer wird Zuschlag fällig

Hier muss sie rechtzeitig rein, die Steuererklärung: in den Briefkasten des Finanzamts. Eine elektronische Abgabe ist inzwischen aber gängiger. - © Christoph Soeder/dpa
Hier muss sie rechtzeitig rein, die Steuererklärung: in den Briefkasten des Finanzamts. Eine elektronische Abgabe ist inzwischen aber gängiger. (© Christoph Soeder/dpa)

Ärgern Sie sich über einen Verspätungszuschlag, den Ihnen Ihr Finanzamt für eine verspätet eingereichte Steuererklärung aufgebrummt hat? Dann prüfen Sie doch mal, ob das überhaupt zulässig war.

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