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Versicherungen
Hausbau, Erbe, Scheidung: Wo der Rechtsschutz ausfällt

Bei Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht zahlt die Versicherung nur anwaltliche Erstberatungen – sofern man einen entsprechenden Baustein hat. - © Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Bei Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht zahlt die Versicherung nur anwaltliche Erstberatungen – sofern man einen entsprechenden Baustein hat. (© Monique Wüstenhagen/dpa-tmn)

Es gibt einige Bereiche, für die Verbraucher keine Rechtsschutzversicherung abschließen können. Wüssten Sie, welche das sind?

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