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Sonst kein Steuerabzug
E-Rezept: Ab 2025 besondere Anforderungen an Kassenbons

Damit Steuerzahler die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente absetzen können, benötigen sie ab Januar einen Kassenbon oder eine Rechnung der (Online-)Apotheke, auf der der Name des Versicherten vermerkt ist. - © Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn
Damit Steuerzahler die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente absetzen können, benötigen sie ab Januar einen Kassenbon oder eine Rechnung der (Online-)Apotheke, auf der der Name des Versicherten vermerkt ist. (© Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn)

Name, Medikament, Zuzahlung: Ab Januar müssen Rechnungen eingelöster E-Rezepte besondere Angaben enthalten. Andernfalls können Steuerzahler die Kosten nicht mehr steuerlich geltend machen.

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