Name, Medikament, Zuzahlung: Ab Januar müssen Rechnungen eingelöster E-Rezepte besondere Angaben enthalten. Andernfalls können Steuerzahler die Kosten nicht mehr steuerlich geltend machen.
Sonst kein Steuerabzug
E-Rezept: Ab 2025 besondere Anforderungen an Kassenbons
