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Für steuerliche Absetzbarkeit
Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

Ab 2025 müssen Unterhaltszahlungen an Ex-Partner per Überweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht mehr. - © Mohssen Assanimoghaddam/dpa/dpa-tmn
Ab 2025 müssen Unterhaltszahlungen an Ex-Partner per Überweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht mehr. (© Mohssen Assanimoghaddam/dpa/dpa-tmn)

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen.

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