Mit der Steuererklärung können Spenden regelmäßig steuerlich geltend gemacht werden. Das senkt die Steuerlast. Bei Hilfen für Geschädigte des Ukraine-Kriegs gelingt der Nachweis weiter kinderleicht.
Ohne Zuwendungsbestätigung
Ukraine-Hilfe: Vereinfachter Spendennachweis bleibt gültig
