Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Ohne Zuwendungsbestätigung
Ukraine-Hilfe: Vereinfachter Spendennachweis bleibt gültig

Spenden an die Betroffenen des Ukraine-Kriegs können auch 2025 leichter beim Finanzamt nachgewiesen werden. - © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Spenden an die Betroffenen des Ukraine-Kriegs können auch 2025 leichter beim Finanzamt nachgewiesen werden. (© Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Mit der Steuererklärung können Spenden regelmäßig steuerlich geltend gemacht werden. Das senkt die Steuerlast. Bei Hilfen für Geschädigte des Ukraine-Kriegs gelingt der Nachweis weiter kinderleicht.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.