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Restschuldpolice vor dem Aus?
Kreditabschluss: Versicherung darf nicht mit verkauft werden

Um Verbraucher vor Drucksituationen und ungewollten Policen zu schützen, dürfen seit dem 1. Januar 2025 Restschuldversicherungen erst sieben Tage nach Abschluss eines Kredits verkauft werden. - © Christin Klose/dpa-tmn
Um Verbraucher vor Drucksituationen und ungewollten Policen zu schützen, dürfen seit dem 1. Januar 2025 Restschuldversicherungen erst sieben Tage nach Abschluss eines Kredits verkauft werden. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Schon mal was von einer Restschuldversicherung gehört? Dieses Produkt wird bei Kreditabschlüssen gerne mit angeboten. Seit 2025 gelten dafür besondere Vorgaben, die Verbraucher besser schützen sollen.

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