Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Steuervorteil nutzen
Winterdienst beauftragt? So setzen Sie die Kosten ab

Auch außerhalb des eigenen Grundstücks: Wer für die Beseitigung von Schnee und Eis einen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten dafür steuerlich absetzen. - © Fredrik von Erichsen/dpa/dpa-tmn
Auch außerhalb des eigenen Grundstücks: Wer für die Beseitigung von Schnee und Eis einen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten dafür steuerlich absetzen. (© Fredrik von Erichsen/dpa/dpa-tmn)

Eigentümer und Mieter trifft in der Wintersaison häufig eine Räumpflicht. Vergeben sie die Arbeiten an einen Dienstleister, können sie die Kosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Aber wie?

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.