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Unrechtmäßige Datenweitergabe?
Schadenersatz nach Schufa-Eintrag nur bei konkretem Nachteil

Vertragspartner können sich schadenersatzpflichtig machen, wenn sie unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. - © Franziska Gabbert/dpa-tmn
Vertragspartner können sich schadenersatzpflichtig machen, wenn sie unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. (© Franziska Gabbert/dpa-tmn)

Für die Weitergabe sogenannter Positivdaten an Auskunfteien benötigen Unternehmen generell die Zustimmung ihrer Kunden. Verletzen sie die Regel, kann es Schadenersatz geben - unter einer Bedingung.

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