Für die Weitergabe sogenannter Positivdaten an Auskunfteien benötigen Unternehmen generell die Zustimmung ihrer Kunden. Verletzen sie die Regel, kann es Schadenersatz geben - unter einer Bedingung.
Unrechtmäßige Datenweitergabe?
Schadenersatz nach Schufa-Eintrag nur bei konkretem Nachteil
