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Vorteil bleibt bestehen
Inflationsprämie: Kein Steuer-Risiko durch Lohnerhöhung

Einen Teil der erhaltenen Inflationsprämie wieder zurückgeben? Das ist nicht nötig, denn eine möglicherweise anschließend erfolgte Gehaltserhöhung wirkt sich nicht steuerschädigend aus. - © Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Einen Teil der erhaltenen Inflationsprämie wieder zurückgeben? Das ist nicht nötig, denn eine möglicherweise anschließend erfolgte Gehaltserhöhung wirkt sich nicht steuerschädigend aus. (© Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Mit dem Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie zum Jahresende 2024 haben manche Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Gehalt erhöht. Beeinträchtigt das rückwirkend die frühere Sonderzahlung?

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