Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Bekannt als Beschädigtenrente
Trauma erlitten? Wann der Staat finanziell entschädigt
| von Sabine Meuter

Machen Ihnen Gewalterfahrungen aus der Kindheit noch als Erwachsener zu schaffen? Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. - © Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn
Machen Ihnen Gewalterfahrungen aus der Kindheit noch als Erwachsener zu schaffen? Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. (© Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn)

Opfer von körperlicher wie psychischer Gewalt haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung vom Staat. Was sich hinter dieser staatlichen Leistung verbirgt.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.