Bis Aschermittwoch ist Karneval in vollem Gange. Bei einem Umzug kann dann schon mal ein Fuß unter das Rad oder ein fliegendes Bonbon ins Auge geraten. Welche Rechte Betroffene haben.
Aufgepasst in der Jeckenzeit
Durch Kamelle verletzt? Nicht immer winkt Entschädigung