Aufgepasst in der Jeckenzeit
Durch Kamelle verletzt? Nicht immer winkt Entschädigung
am 14.02.2025 um 16:52 Uhr
«Kölle alaaf»: Nicht immer können Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Entschädigung rechnen, wenn sie durch Kamellenwurf geringe Verletzungen erlitten haben.
(© Oliver Berg/dpa/dpa-tmn)
Bis Aschermittwoch ist Karneval in vollem Gange. Bei einem Umzug kann dann schon mal ein Fuß unter das Rad oder ein fliegendes Bonbon ins Auge geraten. Welche Rechte Betroffene haben.
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