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Aufgepasst in der Jeckenzeit
Durch Kamelle verletzt? Nicht immer winkt Entschädigung

«Kölle alaaf»: Nicht immer können Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Entschädigung rechnen, wenn sie durch Kamellenwurf geringe Verletzungen erlitten haben. - © Oliver Berg/dpa/dpa-tmn
«Kölle alaaf»: Nicht immer können Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Entschädigung rechnen, wenn sie durch Kamellenwurf geringe Verletzungen erlitten haben. (© Oliver Berg/dpa/dpa-tmn)

Bis Aschermittwoch ist Karneval in vollem Gange. Bei einem Umzug kann dann schon mal ein Fuß unter das Rad oder ein fliegendes Bonbon ins Auge geraten. Welche Rechte Betroffene haben.

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