Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Familienrecht
Entlastung für Alleinerziehende: Steuervorteil nicht teilbar

Lebt ein Kind nach der Trennung der Eltern abwechselnd bei Vater und Mutter müssen sich beide darüber einig werden, wem von beiden der Entlastungsbetrag in Gänze zufallen soll. - © Christin Klose/dpa-tmn
Lebt ein Kind nach der Trennung der Eltern abwechselnd bei Vater und Mutter müssen sich beide darüber einig werden, wem von beiden der Entlastungsbetrag in Gänze zufallen soll. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Wer sich nach der Trennung von seinem oder seiner Ex die Kinderbetreuung genau paritätisch aufteilt, kann eines trotzdem nicht fair halbieren: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.