Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Gerichtsentscheid
Nachlassakten einsehen? Nur mit berechtigtem Interesse

Die bloße Verwandtschaft mit dem Erblasser reichen nicht als Begründung für die Einsicht in eine Nachlassakte aus. - © Arne Dedert/dpa/dpa-tmn
Die bloße Verwandtschaft mit dem Erblasser reichen nicht als Begründung für die Einsicht in eine Nachlassakte aus. (© Arne Dedert/dpa/dpa-tmn)

Ein Angehöriger ist verstorben? Die bloße Verwandtschaft legitimiert Sie dann nicht automatisch, Nachlassakten einzusehen. Dafür braucht es sehr viel bessere Gründe. Welche das sind.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.