Bankguthaben sind in der EU von Gesetz wegen gut geschützt. Manche Institute gehen zwar freiwillig über den Anspruch hinaus, mussten aber zuletzt die Sicherungsgrenzen nach unten korrigieren. Und nun?
Sicherungsgrenzen fallen
Reform der freiwilligen Einlagensicherung: Grund zur Sorge?
| von
Christoph Jänsch
