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Bayern behält Marke «Neuschwanstein»

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Neuschwanstein - © Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Tassen mit der Aufschrift Neuschwanstein dürfen nach dem Urteil des EuGH nur noch verkauft werden, wenn eine Lizenzvereinbarung mit dem Freistaat Bayern getroffen wurde. (© Foto: Karl-Josef Hildenbrand)

«Auf steiler Höh, umweht von Himmelsluft» hat Bayerns König Ludwig II. das Fantasieschloss Neuschwanstein errichtet. Es ist ein Touristenmagnet. Aber wer trägt die Namensrechte? Das hat das oberste EU-Gericht nun endgültig geklärt.

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