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Ausfälle und Verspätungen
Warnstreiks an Flughäfen: Das sind Ihre Rechte

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. - © Jonas Walzberg/dpa/dpa-tmn
Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. (© Jonas Walzberg/dpa/dpa-tmn)

Arbeitsniederlegungen an Flughäfen rütteln die Reisepläne vieler Menschen durcheinander - am Montag trifft es gleich elf deutsche Airports. Welche Rechte haben Passagiere dann?

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