Wenn es auf der Straße geknallt und die Versicherung den Schaden gezahlt hat, ist für den Autofahrer die Sache nicht erledigt. Denn der Versicherer stuft den Kunden meist um mehrere Stufen beim Schadenfreiheitsrabatt zurück. Doch das lässt sich rückgängig machen.
Rückkauf-Option nutzen
«Finanztest»: So rettet man den Schadenfreiheitsrabatt