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Bei Anschlussflügen außerhalb der EU Entschädigung möglich

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Anzeigetafel am Flughafen - © Foto: Caroline Seidel
Fluggästen steht auch eine Entschädigung zu, wenn ein Anschlussflug außerhalb der EU annulliert wird oder mit mehr als drei Stunden Verspätung startet. (© Foto: Caroline Seidel)

Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, erhalten Airline-Kunden nach EU-Recht eine Entschädigung. Doch welchen Anspruch haben Reisende bei einem verzögerten Anschlussflug außerhalb der EU? Darüber urteilte der Europäische Gerichtshof.

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