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Was Passagieren bei Flugausfällen und Verspätungen zusteht

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Flughafen Hamburg - © Foto: Christophe Gateau/dpa
Passagiere haben bei Verspätungen oder Annullierungen nur dann ein Recht auf Entschädigung, wenn kein «außergewöhnlicher Umstand» vorliegt. (© Foto: Christophe Gateau/dpa)

Verspätungen, kurzfristige Annullierungen und Servicemängel sind bei Flugreisen keine Seltenheit. Welche Rechte haben Passagiere, wenn sie nicht rechtzeitig oder gar nicht am Ziel ankommen?

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