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Müssen sperrige Produkte bei Mängeln zurückgehen?

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Paketzustellung - © Foto: Christian Charisius
Verbraucher müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Wenn mit dem Transport erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten die Verkäufer sich darum kümmern. (© Foto: Christian Charisius)

Müssen Verbraucher zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, wenn sie mangelhafte Ware zugeschickt bekommen? Das oberste Gericht der Europäischen Union stärkt nun einmal mehr die Kundenrechte. Es lässt jedoch Hintertürchen offen.

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