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Einbruchschutz
Beschluss notwendig: Fenster in Eigentumswohnung aufrüsten

Laut Wohnungseigentumsgesetz haben Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die dem Einbruchschutz dienen. - © Susann Prautsch/dpa-tmn
Laut Wohnungseigentumsgesetz haben Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die dem Einbruchschutz dienen. (© Susann Prautsch/dpa-tmn)

Einbrechern ihr Handwerk möglichst schwer machen: Das kann man etwa mit einbruchshemmenden Türen. Doch wer sie einbauen lassen will, kann in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht sofort loslegen.

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