Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Gerichtsurteil

Zweieinhalb Jahre alter Hengst ist gebrauchter Gegenstand

Pferde auf der Weide - © Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild

Ein gekauftes Pferd kann nach der vereinbarten Gewährleistungszeit nicht zum Verkäufer zurückgebracht werden. Ein Gerichtsurteil zeigt, dass das Tier dann als ein gebrauchter Gegenstand bewertet wird.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.