Detmold. Die Nebenkläger im Detmolder Auschwitz-Prozess kritisieren in einer Erklärung das „rechtlich nicht nachvollziehbare Verhalten der Staatsanwaltschaft“ in Bezug auf die Frage, für welchen Zeitraum sich der frühere SS-Mann Reinhold Hanning verantworten muss. Hanning steht wegen Beihilfe zum Massenmord vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Prozess bislang auf die sogenannte „Ungarnaktion“ beschränkt, in der zwischen dem 16. Mai und 13. Juni 1944 mindestens 170.000 Menschen in Auschwitz starben. Das Gericht hält aber einen sehr viel längeren Zeitraum für relevant und will Taten vom 1. Januar 1943 bis 13. Juni 1944 prüfen, wie es in einem Beschluss beim letzten Verhandlungstag bekanntgab.
Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass eine Beschränkung auf einen klar begrenzten Tatkomplex eine Verurteilung leichter mache.