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CO2-Kosten korrekt aufgeteilt? Mieter sollten nachrechnen

Seit 2023 müssen Vermieter anteilig die CO2-Kosten tragen, wenn das Gebäude energetisch ineffizient ist: Mieter sollten die Kostenaufteilung prüfen und bei Unstimmigkeiten eine Erstattung verlangen. - © Benjamin Nolte/dpa-tmn
Seit 2023 müssen Vermieter anteilig die CO2-Kosten tragen, wenn das Gebäude energetisch ineffizient ist: Mieter sollten die Kostenaufteilung prüfen und bei Unstimmigkeiten eine Erstattung verlangen. (© Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Seit 2023 müssen sich viele Vermieter an den CO2-Kosten ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie anhand einiger Rechner im Netz prüfen.

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